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Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV
2009, § 29
Übergangsvorschriften für Energieausweise, Absatz 4, 5 und 6).
BAFA
Vor-Ort-Berater: Ich war bereits vor dem 25. April 2007 beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als antragsberechtigter Vor-Ort-Berater anerkannt.
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Energiefachberater
Abgeschlossene
Weiterbildung:
Ich habe die
Qualifizierung zum Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel
oder zum Energiefachberater in der Baustoffindustrie vor dem
25. April 2007 erworben. Vor dieser Ausbildung hatte ich
bereits eine
Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der
Baustoffindustrie erfolgreich abgeschlossen.
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Begonnene Weiterbildung:
Ich hatte die
Qualifizierung zum Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel
oder zum Energiefachberater in der Baustoffindustrie vor dem
25. April 2007 bereits begonnen und inzwischen erfolgreich
abgeschlossen. Vor dieser Ausbildung hatte ich bereits eine
Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der
Baustoffindustrie erfolgreich abgeschlossen.
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Energieberater des Handwerks (Hwk)
Ich bin Handwerksmeister einer anderen Fachrichtung als Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe.
Abgeschlossene
Weiterbildung: Am 25. April 2007 hatte ich eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks bereits erfolgreich abgeschlossen.
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Begonnene
Weiterbildung:
Am 25. April 2007 hatte ich
bereits eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks begonnen und
habe diese inzwischen erfolgreich abgeschlossen.
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Ich bin staatlich anerkannter oder geprüfter
Techniker einer anderen Fachrichtung als Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe.
Abgeschlossene
Weiterbildung:
Am 25. April 2007 hatte ich eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks bereits erfolgreich abgeschlossen.
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Begonnene Weiterbildung:
Am 25. April 2007 hatte ich
bereits eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks begonnen und
habe diese inzwischen erfolgreich angeschlossen.
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